Förderung für Luftreiniger

Alles über die Förderprogramme

Aktuell sind uns keine Förderprogramme für Luftreiniger bekannt.

Sollte sich hier etwas ändern informieren wir Sie gerne.

NEUSTART KULTUR – Konjunkturprogramm für den Kultur- und Medienbereich

Förderung Luftreiniger - Förderprogramm bis Oktober verlängert!

NEUSTART KULTUR – Förderprogramm bis Oktober verlängert!

Mit dem Programm NEUSTART KULTUR hat die Staatsministerin für Kultur und Medien ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen verschiedener Kultursparten.

Mit insgesamt 250 Millionen Euro fördert die Bundesregierung Investitionen in Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.

Dazu gehören:
  • Museen
  • Musikclubs
  • Literaturhäuser
  • Theater
  • Festivals
  • soziokulturelle Zentren und Kinos

Es sollen mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. Die Mittel können in einer Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro pro Kultureinrichtung bzw. -akteur bewilligt werden.

Gute Nachrichten angesichts sich erneut verschärfender Corona-Maßnahmen: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags räumt für die Abwicklung der Förderprogramme mehr Zeit ein. Die Einreichungsfrist für Förderanträge wurde bis zum 30. April 2021 (bisher: 31. Januar) und die Frist für die Durchführung der geförderten Maßnahme bis zum 31. Oktober 2021 (bisher: 30. Juni) verlängert.

Alle Förderprogramme für unsere Luftentkeimungsgeräte VIROXX E-150
und AIR CLEANER Q auf einen Blick

ACHTUNG: Alle Förderprogramme für Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen finden Sie hier:

Am 30. Oktober 2020 gab der Hamburger Senat bekannt, dass alle Schulen in Hamburg einen Einmalbetrag von 400 Euro je Klassenzimmer erhalten, zur Förderung geeigneter Infektionsschutzmaßnahmen, zu denen auch mobile Luftreiniger zählen.

Unsere Luftentkeimer VIROXX E-150++ und AIR CLEANER Q zählen zu den für die Förderung geeigneten Infektionsschutzmaßnahmen.

Informationen zu geeigneten Förderprogrammen liegen uns für diese Bundesländer aktuell nicht vor.

Der Berliner Senat hat am 03. November 2020 die Ausstattung der Berliner Schulen mit mobilen Raumluftreinigern beschlossen. Für die Anschaffung wurden 4,5 Mio. Euro bereitgestellt. Ob die Schulen geeignete Raumluftreiniger eigenverantwortlich auswählen können, oder ob diese von der Berliner Bildungsverwaltung vorgegeben werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Unser Luftentkeimer VIROXX E150++ erfüllt alle von der Wissenschaft definierten Kriterien für eine hocheffiziente Luftreinigung in Schulen.

Das 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen ist startklar:

Nachdem die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 27. Oktober 2020 den Beschluss gefasst hat, hat der Landtag am 5. November 2020 die Finanzmittel freigegeben. Das Sonderprogramm sieht vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird.

Unsere Luftentkeimer VIROXX E150++ und AIR CLEANER Q gehören zu den förderfähigen Geräten.

Mit 10 Mio. Euro unterstützt das Bundesland Hessen Schulen bei ihrer Investition in mobile Raumluftreiniger für Klassenräume.

Unsere Luftentkeimer VIROXX E150++ und AIR CLEANER Q gehören zu den förderfähigen Geräten.

Bildungsministerin und KMK-Präsidentin Stefanie Hubig gab an, dass für Schulen in Rheinland-Pfalz eine Fördersumme in Höhe von 6 Mio. Euro für die Förderung mobiler Luftreiniger bereitstehe. Allerdings werde nicht jedes Luftreinigungsgerät gefördert. Es komme entscheidend auf die richtigen Geräte und die Wartung an.

Gefördert werden wohl Geräte, die laut Hubig zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Stück kosten.

Unsere Luftentkeimer VIROXX E150++ und AIR CLEANER Q gehören somit zu den förderfähigen Geräten.

Für Corona-bedingte Investitionen sollen Schulen in Baden-Württemberg künftig eigene Budgets bekommen. Diese sollen mit 40 Millionen Euro aus der Landeskasse gespeist werden, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann. Alle 4500 Schulen sollen einen einmaligen Grundsockel plus einen weiteren Betrag je nach Schülerzahl erhalten.

„Eine Schule mit 100 Schülerinnen und Schülern wird etwa 5000 Euro bekommen, eine mit 500 Schülerinnen und Schülern etwa 15 000 Euro“, erläuterte Eisenmann.

Gekauft werden könne damit, was den Schulen im Kampf gegen die Pandemie wichtig sei.

Unsere Luftentkeimer VIROXX E150++ und AIR CLEANER Q gehören zu den förderfähigen Geräten.

Vor der Anschaffung von Luftreinigern für Schulen will die Thüringer Landesregierung die Wirksamkeit infrage kommender Geräte prüfen lassen. „Wenn eine Entscheidung getroffen ist, könnten Mittel aus dem Schulinvestitionsprogramm oder dem Corona-Sondervermögen herangezogen werden. Am Geld wird es am Ende nicht scheitern“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Unsere Luftentkeimer VIROXX E150++ und AIR CLEANER Q gehören zu den förderfähigen Geräten.

Um die kommunalen Schulträger bei der Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten zu unterstützen, stellt das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Fördermittel in Höhe von 4 Mio. Euro bereit. Gefördert werden mobile Raumluftreiniger mit HEPA-Hochleistungsschwebstofffiltern H13 oder H14 pro Klassensaal. Der kommunale Schulträger hat bei der Wahl bzw. dem Einsatz der mobilen Raumluftreiniger neben der hinreichenden Filterwirkung zumindest auf die folgenden Kriterien zu achten:

  • ausreichender Volumenstrom (gemessen an der Raumgröße)
  • möglichst geringe Schallemission (Lautstärke)
  • sachgerechter Betrieb und Wartung
  • Standortwahl im Raum unter Berücksichtigung der Raumgeometrie

Die Förderhöhe beträgt 100 % der Anschaffungskosten.

Unsere Luftentkeimer VIROXX E150++ und AIR CLEANER Q gehören zu den förderfähigen Geräten.

Schulen: Mit der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R)“ fördert der Freistaat Bayern mit bis zu 50 Mio. Euro Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen.

Kindertagesstätten (Kitas) und heilpädagogische Tagesstätten: Mit der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe sowie für Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Hygiene anlässlich der Corona-Pandemie 2020-2021“ fördert der Freistaat Bayern die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration in der Kindertagesbetreuung und heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe.

Die Staatsregierung hat am 22.12.2020 eine Ergänzung der Förderung um eine zweite Antragsrunde für mobile Luftreinigungsgeräte beschlossen.

Die Eckpunkte sind folgende:

  • Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Klassen- und Fachräume in Ergänzung der dort möglichen Fensterlüftung.
  • Der staatliche Förderanteil für diese Räume bzw. Geräte liegt gegenüber der ersten Runde bei 50%, d.h. der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €.
  • Als allgemein zugelassener vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt auch für die zweite Tranche der 01.10.2020, um Schulaufwandsträger, die seither bereits Geräte für lüftbare Räume beschafft haben, nicht zu benachteiligen.
  • Die Förderung erfolgt nach Datum der Antragstellung. Anträge können längstens bis zum 31.03.2021 gestellt werden.
  • Für die zweite Tranche werden die aus der ersten Antragsrunde verbleibenden Mittel bereitgestellt. Unsere Luftentkeimer VIROXX E150++ und AIR CLEANER Q gehören zu den förderfähigen Geräten.

Beteiligte Bundesländer:

Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt können wir jedoch nicht übenehmen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen.

JETZT noch im Januar mit Ihrem Steuerberater sprechen und investieren – bevor die Fördergelder schon wieder aufgebraucht sind!

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„Neben unseren Qualitätsversprechen, dass unsere Geräte MADE IN GERMANY und deren Technik patentiert sind, haben wir die Wirksamkeit (Bekämpfung von SARS-CoV-2 Viren in der Raumluft zu 99,9%) wissenschaftlich überprüfen und zertifizieren lassen.“

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Hier finden Sie weitere Informationen zur Förderung der Luftreiniger

Es ist erwiesen, dass sich das Coronavirus außer durch Tröpfchen- oder Schmieren-Infektion auch über die Raumluft übertragen kann. Verantwortlich dafür sind die sogenannten Aerosole: Winzige Schwebe-Partikelchen, an denen Viren, Bakterien, Pilzsporen oder Umweltgifte „andocken“. Über Thermik und Luftströme verteilen sie sich im Raum und werden von den Menschen eingeatmet. In Klassenräumen von Schulen bei Präsenzunterricht lässt sich das kaum vermeiden.

Was hilft?

  • Regelmäßige Zufuhr von Frischluft im Raum, denn in der Frischluft werden die Aerosole eliminiert
  • Zusätzliche Reinigung der Raumluft, zum Beispiel durch Filteranlagen oder Luftreiniger

Die gute Nachricht: Alle großen Förderprogramme in Deutschland übernehmen oder bezuschussen die Kosten für die Anschaffung von Luftreinigern: Programme des Bundes und der Länder plus vielfach auch die Förderungs-Maßnahmen der Städte und Gemeinden.

Bund und Länder fördern die Anschaffung und den Einbau von Luftreinigern und Hochleistungs-Luftentkeimungs-Geräten mit bis zu 100 Prozent der Summe, abhängig von den Umsatz-Einbrüchen der Betriebe.

Wenn Sie die Voraussetzungen der Programme zur Förderung Luftreiniger erfüllen: Investieren Sie jetzt und stellen Sie die Förder-Anträge. Ob Gastronomie-Betriebe, Schulen, Kitas, kulturschaffende Betriebe, Einzelhändler oder Freiberufler: Jedes Unternehmen kann in den Genuss der Fördermittel kommen.

Jetzt ist es Zeit, zu investieren – solange die Programme zur Förderung laufen, während die „4. Welle“ droht, die Schule wieder auf Präsenz umsteigt und ehe neue Mutanten wie Delta oder Lambda die Inzidenz-Zahlen wieder exponentiell steigen lassen!

Beispiele sind:

Neustart Kultur, das Konjunkturprogramm für den Kultur- und Medien-Bereich. Ein milliardenschweres Programm, das bis Oktober 2021 verlängert wurde. Anträge können Kultureinrichtungen stellen, deren regelmäßiger Betrieb nicht großenteils von der öffentlichen Hand finanziert wird. Dazu gehören Museen, Musik-Clubs, Literatur-Häuser, Theater, Festival-Veranstalter, soziokulturelle Zentren oder Kinos.

Vom Staat gefördert werden auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen im Bereich Hygiene, und zwar mit bis zu 20.000 Euro der Finanzierungskosten. Mobile Luftreiniger wie unsere VIROXX-Geräte werden prinzipiell ohne Begrenzung der Investitionssumme gefördert. Abschreibungen sind bis zu einer Höhe von 50 Prozent möglich.

Auch in die „klassische“ Überbrückungshilfe III für kleine und mittelständische Unternehmen lassen sich Luftreiniger integrieren. Sie wurde erweitert und aufgestockt. Die tatsächliche Gesamt-Fördersumme ist abhängig vom Umsatzeinbruch. Liegt er über 70 Prozent, sind Fördersätze von 100 Prozent möglich. Der monatliche Maximalbetrag beläuft sich auf 200.000 Euro pro Monat und Unternehmen. Direkt oder indirekt von staatlichen Schließungs-Maßnahmen Betroffene können bis zu 500.000 Euro pro Monat erhalten.

Gefördert werden außerdem:

  • Bauliche Maßnahmen für Umbau, Modernisierung oder Renovierung, die nicht Bestandteil von Hygiene-Konzepten sind.
  • Investitionen in die Digitalisierung wie etwa die Anschaffung von IT-Hardware und Software oder der Aufbau oder Ausbau eines Online-Shop-Angebotes.

Bauliche Hygiene-Maßnahmen sind wichtig für Betriebe, denen weitere Lockdowns drohen oder die einen Schwund an Kunden oder Mitarbeitern verzeichnen. Gerade Mitarbeiter wünschen sich mehr denn je Unternehmen, in denen ihnen mehr Schutz gegen Corona-Infektionen als nur mit Mund-Nasen-Bedeckung, Abstands-Regeln und Desinfektionsmittel-Spendern geboten wird. Aber auch für viele Kunden gewinnt mehr Hygiene an Bedeutung. Sie ist ein wichtiges Argument zum Beispiel bei der Auswahl und Buchung von Hotels oder Tagungsräumen oder der Durchführung von Kongressveranstaltungen.

Die förderfähigen Ausgaben für Hygiene-Maßnahmen beinhalten die Anschaffung mobiler Luftreiniger ebenso wie die Nachrüstung bestehender stationärer Raumlufttechnischer RLT-Anlagen, sei es mit HEPA-Filtern, UVC-Licht oder mit bipolarer Ionisation wie bei den VIROXX und AIR CLEANER Q-Geräten. Weitere förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem Einmal-Artikel zur Umsetzung von Hygiene-Konzepten wie etwa Corona-Schnelltests, Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutzmasken, Besucher- oder Kunden-Zähl- und Registrier-Geräte sowie Schulungen der Mitarbeiter zu Hygienemaßnahmen.

Ihr Antrag wird nicht gewährt, wenn Sie die Investition noch nicht getätigt haben, sondern nur beabsichtigen. Weisen Sie den Kauf und die Kosten nach! Die vorhandene Rechnung und das Rechnungsdatum vor dem Antragsdatum entscheiden darüber, ob Sie die staatliche Zuwendung erhalten. Dabei müssen Sie nicht zwangsläufig für jede Maßnahme eine Endabrechnung einreichen. Auch Zwischenrechnungen sind möglich.

Haben Sie Ihre Förderung schon beantragt und möchten Sie nachträglich noch die Anschaffung eines Luftreinigers integrieren? Änderungsanträge sind jederzeit möglich. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Auf unseren Internetseiten publizieren wir stets aktuelle Informationen plus Überblicke über die Förderprogramme von Bund und Ländern bezüglich technischer Luftreiniger. Gerne informieren wir Sie aber auch persönlich zu allen relevanten Themen.

Die Geräte erfüllen alle Anforderungen der jeweiligen Förderrichtlinien bezüglich technischer Daten und Eigenschaften der Geräte. Die Geräte wie der mobile VIROXX oder das Deckeneinbaugerät AIR CLEANER Q entsprechen allen Punkten der Förderrichtlinien für Luftreiniger.

Die Leistungsfähigkeit der Geräte ist durch wissenschaftliche Studien an mehreren Universitäten und Kliniken eindrucksvoll nachgewiesen worden. Dafür erhielten die Geräte das Zertifikat des renommierten KAMIQ Institute für Konzepte und Technologien im Gesundheitswesen.

Mit ihrer Technik der bipolaren Ionisation reichern die Geräte die Luft durch elektrische Aufladung mit Ionen an. Diese sind ein natürlicher Bestandteil der Luft und bilden sich aus Sauerstoffmolekülen. Ionen greifen die Aerosole aktiv an: Sie brechen die Eiweißschalen der Viren auf und machen sie unschädlich. Bakterien und andere organische Schadstoffe töten sie direkt ab.

Ohne Filter, ohne Strahlen, ohne Stoffe, die an die Luft abgegeben werden: Mit Bio Airmed-Geräten wird die Raumluft gesäubert und von Schadstoffen befreit. Die Luft fühlt sich an wie nach einem reinigenden Sommergewitter. Kein Wunder, denn die Technik ahmt das natürliche Gewitter im Gehäuse nach und erzeugt kleine Blitze. Aber keine Angst: Es gibt weder Donner noch Regen.

Bio Airmed-Geräte reinigen die Luft ohne HEPA-Filter, in denen die Schadstoffe hängen bleiben: Es müssen keine Filter ausgetauscht und entsorgt werden. Somit bleiben auch die Kosten für Wartung und Unterhalt geringer als bei Luftfilter-Anlagen. Außerdem arbeiten die Luftfilter weder mit gesundheitsgefährdender Strahlung noch mit Reizgasen, was sie von manchen anderen Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) unterscheidet.

Die Technik ist nichts Neues, sondern seit über 45 Jahren vom Hersteller bewährt. Wie die Langzeit-Wirkung von Corona-Impfstoffen aussehen wird, steht noch in den Sternen. Auf die Technik ist nachhaltig Verlass.

Die Geräte arbeiten nachweislich erfolgreich in vielen Büros, Hotels, Flughäfen, Arztpraxen, Wartezimmern oder Apotheken auf der ganzen Welt. In den französischen TGV-Hochgeschwindigkeits-Zügen gehören sie zur Standard-Ausstattung. Für manche Fahrzeug-Modelle werden sie als zusätzliche Austattungs-Elemente angeboten.

Last but not least: Bio Airmed Luftreinigungs-Geräte sind verlässliche Qualitäts-Technik Made in Germany.

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